Kranken- und Unfallversicherung für Studierende

 

 

 

Informationen zur Krankenversicherung / health insurance

  • Krankenversicherungspflicht
    An deutschen Hochschulen unterliegen Studierende der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Dementsprechend muss jede_r Studierende spätestens zur Immatrikulation an der weißensee kunsthochschule berlin eine Krankenversicherung oder Befreiung von der Versicherungspflicht nachweisen. Sie besteht in der Regel bis das 30. Lebensjahr vollendet wird.
     
  • Seit 1.1.2022 besteht nach 199a Abs. 7 SGB V die gegenseitige elektronische Meldepflicht der Krankenversicherung zwischen Hochschulen und gesetzlichen Krankenkassen.

    Bitte lesen Sie die Hinweise zur
    Meldepflicht der Krankenversicherung für:
  • Krankenkassenbeiträge für Studierende:
    Die gesetzliche Krankenversicherung wird für Studierende günstiger angeboten. Die Kosten sind ca. 78 € im Monat. Sie können selbst eine Krankenkasse wählen, bei der Sie versichert sein möchten, die Auswahl ist groß.Versicherungspflichtige Studierende haben die Beiträge für das Semester vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die Satzungen der Krankenkassen können andere Zahlungsweisen vorsehen. Bei Studierenden, die ihre Verpflichtungen zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.
     
  • Für Studierende, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben.
    Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind Studenten regelmäßig über die Eltern kostenfrei familienversichert. Danach sind sie selbst pflichtversichert. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist u. a. außerdem, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße (395,00 €) überschreitet. (Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450,00 €.)
     
  • Hinweise zum Nebenjob:
    Studierende, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Studierende sind, d. h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer*in ist, ist nicht als Student*in, sondern als Arbeitnehmer*in versicherungspflichtig.

    Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Wenn sich Ihre Krankenversicherungsdaten im Laufe des Studiums ändern, z.B. durch einen  Wechsel der Krankenkasse, dann teilen Sie uns dies bitte mit!

Kontakt: ref-stud(at)kh-berlin.de oder telefonisch unter 030 477 05 212

 



Informationen zur Unfallversicherung - Unfallmeldung

  • Studierende an Berliner Hochschulen oder Universitäten sind über die Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. Für Studierende ist diese Versicherung kostenfrei. Die Beiträge zahlt das Land Berlin.
     
  • Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule erfolgen (hierzu zählen auch Wege von und zur Hochschule) und ärztliche Behandlung nach sich gezogen haben, sind umgehend ) beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Unfallkasse Berlin) durch die Hochschule zu melden.
     
  • Um eine zeitige Meldung bei der Unfallkasse zu gewährleisten, sind wir auf die Mitwirkung der Studierenden angewiesen.
     
  • Wir bitten daher um Anzeige des Unfalls bei der Studienberatung mittels des offiziellen Formulars der Unfallkasse Berlin. Das Formular liegt auch im Büro der Studienberatung (Raum A1.03) aus.
     
  • Weiterführende Informationen zur Meldung eines Unfalls finden Sie auf unseren helpdesk!
     

  • Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Webseite der Unfallkasse Berlin!
     

Flyer - Studieren - Aber Sicher!

 

 

 

Kontakt

Allgemeine Studienberatung
Susan Lipp

weißensee kunsthochschule berlin
Bühringstr. 20 - 13086 Berlin

Vertrauliche Sprechstunde: Raum A 1.09 Do 13-14 und nach VereinbarungOffene Sprechstunde: Raum A 1.09 Di 11-13 Uhr, Do 14-17 Uhr und nach Vereinbarungtelefonisch: Di 14-16 Uhr, Mi 10-12 Uhr Tel: (030) 47705 - 342schriftlich via E-Mail: studienberatung@kh-berlin.de

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Weitere Auskünfte erteilen die gesetzlichen Krankenkassen und weitere detaillierte Informationen finden Sie unter den folgenden (externen) Links:

>Häufige Fragen für Studierende (Infos von der TK)

>Wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der_Stud.

>Krankenkassenübersicht

>Krankenversicherung für ausländische Studierende>