Studieren mit Kind - Mutterschutz
Liebe Studentinnen,
zum 1.1.2018 ist das neue Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Bislang waren Studentinnen nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einbezogen. Mit Beginn des Jahres 2018 genießen auch Sie besonderen Schutz während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit. Hierzu gehört neben dem Anspruch auf Schutzzeiten (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) auch die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich, wenn Prüfungen in diesen Zeitraum fallen.
Lassen Sie sich zum Thema Mutterschutz beraten, unverbindlich und vertraulich!
Vertrauliche Beratung und Meldung der Schwangerschaft an die Hochschule
Gerne können Sie zum vertraulichen Gespräch in die Studienberatung (Raum A1.03) kommen: donnerstags von 10-12 Uhr oder Sie vereinbaren einfach einen Termin unter studienberatung(at)kh-berlin.de!
Damit Sie diesen Schutz und die damit verbundenen Regelungen in Anspruch nehmen können, ist es notwendig, dass Sie die Schwangerschaft bzw. Stillzeit gegenüber der Hochschule anzeigen (§15 MuSchuG). Hierzu können wir Sie nicht verpflichten. Wir empfehlen es Ihnen jedoch, um Sie rechtzeitig über Ihre besonderen Rechte in Schwangerschaft und Stillzeit aufklären und vor etwaigen Gefährdungen schützen zu können.
Worum geht es?
Schwangere und stillende Studentinnen haben einen Anspruch auf präventiven Schutz im Rahmen ihres Studiums, bei dem es um eine verantwortungsvolle Interessenabwägung zwischen dem Wohl des Kindes und der Selbstbestimmung der Frau geht. Die Hochschule steht in der Verantwortung sowohl den betroffenen Studierenden ein Umfeld zu bieten, das es ermöglicht, das Studium möglichst wenig eingeschränkt fortzuführen und Nachteile auszugleichen, als auch auch dafür Sorge zu tragen, dass Schutzstandards z. B. bei unverantwortbaren Gefährdungen eingehalten werden.
Verfahrensablauf
Erste Anlaufstelle für Studierende, die sich zum Thema Mutterschutz nach den neuen gesetzlichen Grundlagen und zum Thema Studieren mit Kind informieren und beraten lassen möchten, ist die Allgemeine Studienberatung, die auch bei der Organisation des Studiums im Mutterschutz sowie in der Elternzeit und mit Kind(ern) für Sie zur Verfügung steht.
Wenn Sie als schwangere oder stillende Studentin ihre Mutterschutzrechte wahrnehmen wollen, bedarf es der Anmeldung. Das Anmeldeformular dafür erhalten Sie in der Studienberatung. Als Nachweis der Schwangerschaft reicht eine Kopie des Mutterpasses oder äquivalente Dokumente, die den Geburtstermin benennen. Nach Anmeldung der Schwangerschaft und Stillzeit haben Sie den vollen Anspruch auf die Mutterschutzrechte. Dazu gehören Nachteilsausgleiche im Studienablauf und der aktive Schutz vor Gefährdung in den Werkstätten und Ateliers. Ist dieser Schutz nicht zu gewährleisten, müssen angemessene Tätigkeitsverbote durchgesetzt werden. Aufgrund des ständig wechselnden Umgangs mit unterschiedlichen (Gefahr)stoffen in den Prozessen der künstlerischen Gestaltung, ist in jedem Einzelfall eine Gefährdungsbeurteilung bzw. eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Hierzu stehen bei Bedarf die Werkstattleitungen und die Studiengangsleitungen zur Verfügung. Ein Formular für diese Beurteilung ist, falls erforderlich, ebenfalls in der Allgemeinen Studienberatung erhältlich und wird auch durch die Studienberatung an das LAGetSi weitergeleitet
Gerne können Sie zum vertraulichen Gespräch in die Studienberatung kommen: donnerstags von 14-17 Uhr oder Sie vereinbaren einen Termin unter studienberatung(at)kh-berlin.de oder telefonisch: Di 14-16 Uhr, Mi 10-12 Uhr - Tel: (030) 47705 - 342
Ansprechpartnerin: Susan Lipp, Allgemeine Studienberatung, Raum A 1.03
Weitergehende Informationen erhalten Sie über die Broschüre "Studieren mit Kind", welche Sie auch in der allgemeinen Studienberatung im Raum A1.04 ausliegt. Zudem gibt es im studierendenWERK BERLIN spezielle Beratungsangebote zu dem Thema Studieren mit Kind.
Was bedeutet das für die betroffenen Studierenden?
Anmeldung: Studentinnen, die schwanger oder in Stillzeit sind, können ihre Schwangerschaft und Stillzeit anmelden, um ihre Mutterschutzrechte in der Hochschule wahrnehmen und den angemessenen Schutz durch die Hochschule erfahren zu können.
Die Daten werden zu statistischen Zwecken an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit weitergegeben. In der Hochschule werden die Daten vertraulich behandelt und die Betroffenen über die Art und Weise der Weitergabe ihrer Daten aufgeklärt. Es gibt keine Anmeldeverpflichtung.
Beratung: Unabhängig von einer Anmeldung wird eine Beratung angeboten, in der vertraulich und unverbindlich über Rechte und Pflichten, die sich aus dem Mutterschutzgesetz ergeben, informiert wird.
Dazu gehören:
Information zu den rechtlichen Grundlagen
Nachteilsausgleiche im Studien- und Prüfungsverfahren
Aufklärung über Gefährdungspotentiale in den Arbeitsabläufen (Werkstätten und Arbeitsmaterialien)
Allgemeine Informationen zu Elternzeit/ Beurlaubung/Elterngeld
Still- und Ruhemöglichkeiten
Bitte beachten Sie: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Nachteilsausgleichen, die die Hochschule zu dem jeweiligen Zeitraum nicht anbieten kann.
Zu Detailfragen finden Sie viele Antworten in den FAQ.
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Eltern-Kindraum sowie Still- und Ruheraum in der Hochschule
Studierende Eltern haben die Möglichkeit diesen Raum zu nutzen. Er ist mit einer Liege und einem Gitterbettchen ausgestattet. Der Raum lässt sich zwar als Rückzugs- und Ruheort nutzen, den Schlüssel können Sie an der Pforte erhalten. Für eine richtige Kinderbetreuung sollte man sich aber außerhalb der Hochschule umschauen. Unterstützung für studierende Eltern – und solche die es werden – bietet das StudierendenWERK Berlin. Die Adressen finden Sie im Glossar. Informationen zur Organisation des Studiums in der Schwangerschaft sowie mit Kind/ern gibt es in der Studienberatung, Raum 1.03. Zudem gibt es im StudierendenWERK spezielle Beratungsangebote zu dem Thema: Studieren mit Kind.
Kontakt
Susan Lipp
Allgemeine Studienberatung
Raum A1.03
Tel. 47705 -342 oder -324
Mail: studienberatung(at)kh-berlin.de
Telefonische Sprechstunden: Di - Do 10 – 15 Uhr, Di bis 17 Uhr
Persönliche Sprechzeiten: Di 14 – 17 Uhr und Do 10 - 12 Uhr & nach Vereinbarung. Für einen persönlichen Termin melden sich bitte vorher telefonisch oder schriftlich.