Zulassungsvoraussetzungen
Bachelor-Design (Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Material-Design und Visuelle Kommunikation)
Voraussetzungen für die Zulassung für die Bachelorstudiengänge:
1 Eine künstlerische Begabung:
Im Zulassungsverfahren wird festgestellt, ob der/die Bewerber_in über die erforderliche künstlerische Begabung verfügt. Das Verfahren besteht aus der Vorauswahl (Portfolio) und der Zugangsprüfung.
2 Eine Hochschulzugangsberechtigung.
3 Nur für den BA-Studiengang Modedesign:
Berufliche Vorbildung oder Vorpraktikum von mindestens 6 - 8 Wochen
Bewerber_innen für die Bachelor-Studiengänge können gemäß § 1 Abs. 3 KunstHZVO auch ohne Hochschulzugangsberechtigung bei Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung (Eignungsprüfung) zugelassen werden.
4 Für internationale Bewerber_innen:
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse: z.B. Testdaf 3, DSH 1, telc B2 Hochschule, DSD I oder B2-Prüfungszertifikat des Goethe-Instituts, spätestens bis zum Studienbeginn.
Die Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache und in amtlich beglaubigter Kopie erst bei der Zulassung vorzulegen.
Freie Kunst - Malerei, Bildhauerei und Bühnen-und Kostümbild
Voraussetzungen für die Zulassung für die Diplomstudiengänge der Freien Kunst:
1. Eine künstlerische Begabung:
Im Zulassungsverfahren wird festgestellt, ob der/die Bewerber_in über die erforderliche besondere künstlerische Begabung verfügt. Das Verfahren besteht aus der Vorauswahl (Portfolio) und der Zugangsprüfung.
2. Ein Sekundarschulabschluss.
3. Für internationale Bewerber_innen
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse:
Bildhauerei und Malerei
z.B. Testdaf 3, DSH 1, telc B2 Hochschule, DSD I oder B2-Prüfungszertifikat des Goethe-Instituts, spätestens bis zum Studienbeginn.
Bühnen- und Kostümbild: z.B. Testdaf 4, DSH 2, telc Deutsch C1 Hochschule, DSD II oder das C1-Prüfungszeugnis des Goethe-Instituts, spätestens zum Studienbeginn.
Die Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache und in amtlich beglaubigter Kopie erst bei der Zulassung vorzulegen.
Master-Design (Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Material-Design und Visuelle Kommunikation)
Voraussetzungen für die Zulassung für die Masterstudiengänge Design sind:
1. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem dem gewählten Masterstudiengang fachlich vergleichbaren Studiengang mit mindestens 240 Leistungspunkten.
1a. Bewerber_innen, die weniger als 240 Leistungspunkten vorweisen, kann die Zulassung durch die künstlerische Zugangsprüfung oder/und mittels Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die im Anschluss an den ersten Hochschulabschluss erworben worden sind, ermöglicht werden.
2. Eine künstlerische Begabung für den gewählten Masterstudiengang, ein Portfolio mit künstlerisch/ gestalterischen Arbeiten, insbesondere Studienarbeiten sowie die Abschlussarbeit
3. Ein begründetes und ausführlich beschriebenes Master-Proposal (Master Vorhaben) in einem der Themenfelder entsprechend den Festlegungen des gewählten Studiengangs im Umfang von 1-3 Din A4 Seiten.
4. Internationale Bewerber_innen:
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1, sofern Sie nicht an einer deutschprachigen Hochschule studiert haben:
Sprachnachweis: z.B. Testdaf 4, DSH 2, telc Deutsch C1 Hochschule, DSD II oder das C1-Prüfungszeugnis des Goethe-Instituts, spätestens zum Studienbeginn.
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Bewerber aus Indien, Vietnam und der VR China: Zeugnis der akademischen Prüfstelle (APS). Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor der Bewerbung an die Akademische Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft.
Bitte beachten Sie:
Alle erforderlichen Dokumente können im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache hochgeladen werden. Für die Zulassung im Juli benötigen wir nur die notariell beglaubigten Dokumente in Papierform.
Master-Raumstrategien
Als Voraussetzungen für die Teilnahme am Zulassungsverfahren des Masterstudiengang Raumstrategien sind:
1. Nachweis für ein abgeschlossenes Hochschulstudium
2. Nachweis einer mindestens einjährigen berufspraktischen Erfahrung in einem für das Studium relevanten Bereich, die nach dem ersten Studienabschluss erlangt wurde.
3. Portfolio mit neueren künstlerischen Arbeiten.
4. Nachweis der Befähigung zur wissenschaftlich-künstlerischen und transdisziplinären Arbeit durch ein schriftliches Exposé (3 – 4 Seiten). Darin sollten der Bewerber/die Bewerberin ihre individuellen Studienziele und einen Vorschlag für ein eigenes Studienprojekt in deutscher Sprache darstellen.
5. Tabellarischer Lebenslauf
6. Ausgefülltes Antragsformular
Zusätzlich für internationale Bewerber/innen:
7. Beglaubigte übersetzung des Studienabschlusszeugnisses sowie des Nachweises für die berufliche Praxis.
8 . Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
Sprachnachweise: z.B. Testdaf 3, DSH 1, telc B2 Hochschule, DSD I oder B2-Prüfungszertifikat des Goethe-Instituts, spätestens bis zum Studienbeginn.
9. Bewerber aus Indien, Vietnam und der VR China: Zeugnis der akademischen Prüfstelle (APS). Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor der Bewerbung an die Akademische Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft.
Bitte beachten Sie:
Alle erforderlichen Dokumente können im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache hochgeladen werden. Für die Zulassung im Juli benötigen wir nur die notariell beglaubigten Dokumente in Papierform.
Master-Kunsttherapie
Voraussetzungen für die Teilnahme am Zulassungsverfahren für den Weiterbildungsstudiengang Kunsttherapie sind:
1. Ein mindestens 3-jähriges abgeschlossenes künstlerisches, pädagogisches,psychologisches oder medizinisches Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder ein gleichwertiger ausländischer Studienabschluss. In Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auch weitere sozial- und geisteswissenschaftliche Fächer zulassen.
2. Nachweis der künstlerischen Befähigung durch die Vorlage einer Mappe mit
mindestens 20 neueren Arbeiten der künstlerischen Tätigkeit des Bewerbers/der Bewerberin.
3. Der Nachweis einer Berufserfahrung von in der Regel einem Jahr in einem Bereich der psychosozialen Versorgung; diese Berufserfahrung kann auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung (2 Jahre) absolviert worden sein.
4. Ein tabellarischer Lebenslauf mit 2 Passbildern neueren Datums.
5. bei internationalen Bewerber_innen der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse in Wort und Schrift Niveau C1. folgende Nachweise sind für eine Zulassung zum Studium zulässig: Testdaf 4, DSH 2, Zertifikat des Goethe-Instituts oder telc Deutsch C1 Hochschule, spätestens zur Einschreibung im Februar.
6. Bewerber aus Indien, Vietnam und der VR China: Zeugnis der akademischen Prüfstelle (APS). Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor der Bewerbung an die Akademische Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft.
Bitte beachten Sie:
Alle erforderlichen Dokumente können im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache hochgeladen werden. Für die Zulassung im Juli benötigen wir nur die notariell beglaubigten Dokumente in Papierform.
Kontakt
Susan Lipp
Allgemeine Studienberatung
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