Sommersemester 2007,
Anrechnung von Studienleistungen
Die Anrechnung von Studienleistungen, die Sie während Ihres Auslandssemesters erbracht haben, erfolgt in der Regel unkompliziert, insbesondere dann, wenn Sie schon vor Ihrem Aufenthalt mit Ihrem Fachgebiet Ihr Studienvorhaben an der Gastgebenden Hochschule abgesprochen haben. Dafür dient im Rahmen von Erasmus das sogenannte "Learning Agreement" bzw. "Training Agreement", welches von Ihnen, der KH und der Gastgebereinrichtung bestätigend unterzeichnet wird. Zudem stellt Ihnen die Gastbereinrichtung am Ende Ihres Aufenthaltes eine Bestätigung über Ihre Studienleitungen (Transcript of Records) aus.
Ihre künstlerichen bzw. gestalterischen Arbeiten sowie die Studienbstätigung stellen Sie bitte der/dem Beauftragen für Prüfungsangelegenheiten Ihres Fachgebiets vor, diese/r wird dann iher/seinerseits die Anrechnung vornehmen und dem Prüfungsamt einreichen.
Bei Fragen zum Anrechnungsverfahren von Studienleistungen können Sie sich immer gern an die Mitarbeiterinnen des Referates Studienangengenheiten wenden.
Grundsärtzlich gilt: Sie haben - solange die Studieninhalte und Studienleistungen vergleichbar sind - dank der "Lisbon Convention" - einen Anspruch auf Anrechung.
Mit der Beantragung der Erasmus Hochschulcharta hat sich die Kunsthochschule explizit dazu verpflichtet, "die vollständige Anerkennung für Aktivitäten zu gewähren, die inden verbindlichen Lern- und Praktikavereinbarungen aufgeführt sind und erfolgreich absolviert wurden."